In Deutschland müssen Treppen mit einem Geländer oder einer gleichwertigen Absturzsicherung versehen werden. Je tiefer die mögliche Absturzhöhe, umso höher muss das Treppengeländer sein. Die baurechtlichen Vorschriften fordern außerdem Vorkehrungen, die verhindern, dass Personen hindurch fallen können. Soll die Treppe auch von Kindern genutzt werden, muss sie zudem natürlich kindersicher sein. Die Beachtung des Baurechts vorausgesetzt, haben Sie bei der Gestaltung Ihres Treppengeländers sowie eines dazu passenden Handlaufs freie Hand.
Mit Geländer und Handlauf Ihren Raum gestalten
Die beiden beliebtesten Materialien für Treppengeländer sind nach wie vor Holz und Stahl, gerne auch in Kombination. Oft wird beispielsweise ein Geländer aus Stahl mit einem Handlauf aus Holz kombiniert. Bei FingerTreppen sind Ihrer Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Natürlich integrieren wir auch andere Werkstoffe. Einsätze, z.B. aus Sicherheitsglas, verhindern das Hindurchfallen, erhalten aber die offene Wirkung Ihrer Treppe. Nachfolgend einige Beispiele gängiger Kombinationen aus Geländer und Handlauf.